Allgemeine Bedingungen
Für wen ist das Angebot geeignet?
Ich biete Psychotherapie für Jugendliche ab 16 Jahren sowie für Erwachsene an.
Dauer und Häufigkeit
Eine psychotherapeutische Einheit dauert 50 Minuten. Die Häufigkeit und Anzahl der Sitzungen richtet sich nach Ihrem individuellen Anliegen, Ihren persönlichen Möglichkeiten und dem, was im jeweiligen Prozess sinnvoll und hilfreich ist. Gerade zu Beginn kann ein wöchentlicher Rhythmus unterstützend sein. Wie oft und über welchen Zeitraum Termine stattfinden, wird jedoch immer individuell und gemeinsam abgestimmt. Auch die Gesamtdauer einer Therapie ist sehr unterschiedlich und orientiert sich an Ihren persönlichen Zielen, Bedürfnissen und dem Verlauf des therapeutischen Prozesses.
Zu Beginn einer Psychotherapie empfehlen sich in der Regel wöchentliche Gespräche, um einen kontinuierlichen therapeutischen Prozess zu ermöglichen. Gleichzeitig gibt es keine Vorgabe, die für alle Menschen gleichermaßen passt. Gemeinsam besprechen wir, welche Häufigkeit für Ihre aktuelle Situation sinnvoll und realistisch ist. Dabei berücksichtigen wir sowohl Ihre therapeutischen Bedürfnisse als auch Ihre persönlichen und organisatorischen Möglichkeiten. Im Verlauf der Therapie besprechen wir regelmäßig gemeinsam, ob die vereinbarte Häufigkeit weiterhin für Sie passend ist, und passen sie bei Bedarf an.
Wie lange eine Psychotherapie dauert, ist so individuell wie die Menschen und ihre Anliegen. Deshalb gibt es weder eine Mindest- noch eine Maximaldauer. Wie lange eine Begleitung sinnvoll ist, hängt von Ihrem persönlichen Anliegen, Ihren Zielen und dem individuellen Therapieverlauf ab.
Im Verlauf der Therapie nehmen wir uns regelmäßig Zeit, gemeinsam auf den bisherigen Prozess zu schauen und zu besprechen, was Sie aktuell brauchen. So können wir die Therapie immer wieder an Ihre Situation anpassen und gemeinsam entscheiden, wie die weitere Begleitung gestaltet werden soll. Dazu gehört auch die Frage, wann ein guter Zeitpunkt für einen Abschluss erreicht ist.
Sollten Sie schon früher das Gefühl haben, die Therapie beenden zu wollen oder Zweifel am weiteren Verlauf entwickeln, dürfen Sie das jederzeit ansprechen. Eine Psychotherapie ist freiwillig, und mir ist wichtig, dass auch solche Gedanken ihren Platz haben. Oft hilft es, gemeinsam darauf zu schauen und zu verstehen, was dahintersteht. Manchmal bestätigt sich der Wunsch nach einem Abschluss, manchmal entstehen im Gespräch neue Perspektiven. In jedem Fall treffen wir solche Entscheidungen offen und gemeinsam.
Ort
Die psychotherapeutischen Gespräche finden, sofern nicht anders vereinbart, in der Praxis statt:
Kosten
Das Honorar für das Erstgespräch sowie für jede weitere psychotherapeutische Einheit beträgt 85 Euro. Da ich derzeit als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision tätig bin, ist eine Teilrefundierung durch die gesetzliche Krankenversicherung aktuell nicht möglich.
Absageregelung
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail, telefonisch oder per SMS abzusagen.
Bei späteren Absagen oder nicht wahrgenommenen Terminen muss ich das vereinbarte Honorar leider in Rechnung stellen, da der Termin für Sie reserviert ist und in der Regel nicht kurzfristig neu vergeben werden kann. Dies gilt auch für das Erstgespräch.
Vertraulichkeit
Psychotherapeutische Gespräche unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 45 Psychotherapiegesetz) und finden in einem geschützten und vertraulichen Rahmen statt.
Häufige Fragen
Der erste Schritt ist oft der schwerste. Deshalb dürfen Sie ihn sich so einfach wie möglich machen. Nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. Sie müssen Ihr Anliegen dabei weder ausführlich schildern noch bereits die richtigen Worte finden. Ein kurzer Hinweis, dass Sie ein Erstgespräch vereinbaren möchten, genügt.
Im Erstgespräch sprechen wir über das, was Sie im Moment beschäftigt, und darüber, welche Fragen oder Erwartungen Sie mitbringen. Gleichzeitig erhalten Sie einen ersten Eindruck von meiner Arbeitsweise. So können wir gemeinsam herausfinden, ob eine Zusammenarbeit für Sie passend ist.
Die Zusatzbezeichnung „in Ausbildung unter Supervision“ bedeutet, dass ich mich in der letzten Phase meiner psychotherapeutischen Ausbildung befinde und bereits eigenständig psychotherapeutisch tätig bin.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Ausbildungsphase ist die regelmäßige Supervision. Dabei bespreche und reflektiere ich meine therapeutische Arbeit in bestimmten Abständen mit einer erfahrenen Lehrtherapeutin oder einem erfahrenen Lehrtherapeuten. Diese fachliche Begleitung dient der Qualitätssicherung und unterstützt mich dabei, therapeutische Prozesse sorgfältig zu betrachten und professionell zu begleiten.
Für Sie bedeutet das, dass Ihre Therapie von mir eigenverantwortlich durchgeführt und gleichzeitig durch regelmäßige fachliche Reflexion begleitet wird.
Selbstverständlich unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Alles, was Sie im Rahmen der Therapie ansprechen, bleibt vertraulich. Auch in der Supervision werden Inhalte ausschließlich anonymisiert besprochen, sodass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Darüber hinaus unterliegen auch die Lehrsupervisorinnen und Lehrsupervisoren der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, sodass die Vertraulichkeit Ihrer Therapie jederzeit gewahrt bleibt.
Nein. Sie müssen weder sicher sein, dass eine Psychotherapie das Richtige für Sie ist, noch einen konkreten Anlass oder eine Diagnose mitbringen.
Viele Menschen sind zunächst unsicher. Vielleicht fragen Sie sich, ob Ihre Belastung „ausreicht“, ob sich die Situation von selbst wieder verändert oder ob das, was Sie beschäftigt, überhaupt ein Grund für eine Psychotherapie ist. Manche erleben ein konkretes belastendes Ereignis, andere fühlen sich schon länger erschöpft, überfordert oder innerlich belastet, ohne genau sagen zu können, warum.
Entscheidend ist nicht, ob Ihr Anliegen „groß genug“ ist, sondern ob Sie das Gefühl haben, dass Ihnen Unterstützung guttun könnte.
Das Erstgespräch bietet Raum, gemeinsam auf Ihre Situation zu schauen und zu überlegen, ob eine psychotherapeutische Begleitung für Sie hilfreich sein könnte. Es ist unverbindlich und verpflichtet Sie nicht dazu, eine Therapie zu beginnen.
Nein. Sie müssen weder die richtigen Worte finden noch Ihr Anliegen bereits vollständig verstanden haben.
Viele Menschen haben vor dem ersten Gespräch das Gefühl, ihre Gedanken oder Gefühle erst ordnen oder erklären zu müssen. Das ist nicht notwendig. Es ist völlig in Ordnung, wenn Sie zunächst nur das Gefühl haben, dass etwas Sie beschäftigt oder belastet, ohne genau benennen zu können, was es ist.
Gemeinsam schaffen wir Schritt für Schritt Orientierung und schauen in Ihrem Tempo auf das, was Sie im Moment bewegt.
Ja. Alles, was Sie im Rahmen der Psychotherapie erzählen, unterliegt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 45 Psychotherapiegesetz) und bleibt vertraulich.
Da ich als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision tätig bin, bespreche ich therapeutische Fragestellungen regelmäßig mit erfahrenen LehrtherapeutInnen beziehungsweise SupervisorInnen. Dies geschieht ausschließlich in anonymisierter Form, sodass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind.
Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden keine Informationen an Angehörige, ArbeitgeberInnen oder andere Fachpersonen weitergegeben. Eine Ausnahme besteht nur bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung, d.h. wenn der Schutz von Leben und Gesundheit mich zum Handeln verpflichtet.
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